Jochen Brunkhorst Fotografie & Videografie

Stand: 17.02.2026


I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Jochen Brunkhorst, Fotograf und Videograf (nachfolgend „Fotograf / Videograf“).
  2. Mit Annahme eines Angebots oder Inanspruchnahme der Leistungen gelten diese AGB als anerkannt.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  4. Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

II. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend), Angebotsannahme oder tatsächliche Durchführung des Auftrags zustande.

Angebote sind freibleibend.


III. Leistungsumfang (Foto & Video)

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
  2. Der Fotograf ist hinsichtlich Bildauffassung, Perspektive, künstlerisch-technischer Gestaltung sowie Schnittführung im Rahmen des Briefings frei. Reklamationen zum Stil sind ausgeschlossen.
  3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenerhöhungen über 15 % werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  4. Drittleistungen (z. B. Visagisten, Locations, Miet-Equipment) können im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden.

IV. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
  2. Ab einem Auftragswert von 700 € wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
  3. Die Restvergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Eine Nutzung oder Veröffentlichung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
  5. Das Honorar ist auch bei Nichtnutzung des gelieferten Materials in voller Höhe zu zahlen.
  6. Der Fotograf ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

V. Nutzungsrechte

  1. Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst das Nutzungsrecht die Verwendung für:
    • Eigene Website
    • Social Media
    • Printmaterialien des Unternehmens
  3. Eine Nutzung für bezahlte Werbeanzeigen (Ads), Drittüberlassung, Weiterverkauf oder überregionale Kampagnen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  4. Eine Bearbeitung ist nur im Rahmen üblicher Anpassungen (z. B. Zuschnitt, Formatänderung) zulässig. Weitergehende Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Fotografen.

VI. Urhebervermerk

  1. Eine Namensnennung des Fotografen erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde oder branchenüblich ist.
  2. Bei redaktioneller Nutzung ist folgender Vermerk anzubringen: © Jochen Brunkhorst
  3. Erfolgt eine vereinbarte Namensnennung nicht, erhöht sich das vereinbarte Nutzungshonorar um 100 %.

VII. Vertragsstrafe bei unberechtigter Nutzung

Bei Nutzung außerhalb des vereinbarten Rahmens oder ohne vollständige Zahlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.


VIII. RAW-Dateien & Archivierung

  1. RAW-Dateien sowie Rohmaterial verbleiben im Eigentum des Fotografen.
  2. Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Vergütung und nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
  3. Die Archivierung von RAW-Dateien erfolgt freiwillig für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren.
  4. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung besteht nicht.

IX. Lieferung & Korrekturen

  1. Die Lieferung erfolgt digital in den vereinbarten Formaten.
  2. Eine Korrekturschleife bei Videoprojekten ist im Preis enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
  3. Kleinere Projekte werden – sofern es die Auftragslage zulässt – flexibel und zeitnah fertiggestellt.
  4. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2–6 Wochen, abhängig vom Projektumfang.

X. Terminverschiebung & Absage

  1. Wetterbedingte Verschiebungen (z. B. Sturm, Dauerregen) erfolgen in Absprache kostenfrei, sofern noch keine Anfahrt stattgefunden hat.
  2. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird eine Ausfallpauschale von 80 € zzgl. bereits angefallener Kosten berechnet.
  3. Bereits gebuchte Drittleistungen sind vom Auftraggeber zu tragen.

XI. Drohnenaufnahmen

  1. Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Erforderliche Objektfreigaben oder Eigentümerzustimmungen sind vom Auftraggeber einzuholen.
  3. Wetterbedingungen oder behördliche Einschränkungen können Drohnenaufnahmen verhindern, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

XII. Haftung

  1. Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für technische Defekte, Datenverlust oder Ausfall von Speichermedien wird keine Haftung übernommen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  3. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.

XIII. KI-Schutzklausel

Eine Nutzung der Bilder oder Videos für das Training von KI-Systemen, Bildgeneratoren oder automatisierten Lernsystemen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.


XIV. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.