Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Jochen Brunkhorst Fotografie
Stand: 11.02.2025
Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Jochen Brunkhorst Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB gelten als vereinbart, sobald der Kunde eine Lieferung oder Leistung von Jochen Brunkhorst Fotografie in Anspruch nimmt oder ein Angebot annimmt. Spätestens mit der Nutzung des Bildmaterials gelten sie als anerkannt.
Ein Widerspruch gegen diese AGB muss schriftlich innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich von Jochen Brunkhorst Fotografie bestätigt.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Falls während der Produktion Kostenerhöhungen von mehr als 15 % auftreten, wird der Kunde darüber informiert.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus nicht vom Fotografen zu vertretenden Gründen überschritten, erfolgt eine zusätzliche Vergütung basierend auf dem vereinbarten Zeithonorar oder einer angemessenen Anpassung des Pauschalhonorars.
Der Fotograf kann erforderliche Drittleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen.
Die Auswahl der finalen Aufnahmen erfolgt durch den Fotografen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Aufnahmen keine schriftliche Mängelrüge, gelten diese als vertragsgemäß abgenommen.
Die RAW-Daten (Rohdateien) verbleiben im Eigentum von Jochen Brunkhorst Fotografie. Der Kunde erhält die finalen Bilddateien als JPEG mit einer Auflösung von 300 dpi, oder einer in den Vorwegen vereinbarten Auflösung.
Diese AGB gelten für alle dem Kunden überlassenen Bilddateien, unabhängig von deren technischer Form.
Der Kunde erkennt an, dass es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Vom Kunden beauftragte Gestaltungsvorschläge oder Konzepte gelten als eigenständige Leistungen und sind, wenn nicht anders vereinbart, gesondert zu vergüten.
Reklamationen zu Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich einzureichen. Danach gilt das Foto oder Videomaterial als vertragsgemäß.
Der Kunde erhält grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung oder Verbreitung ist honorarpflichtig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Dies umfasst u. a.:
Zweitverwertung oder -veröffentlichung in Werbematerialien, Sammelbänden oder anderen Publikationen.
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
Digitalisierung, Speicherung oder Vervielfältigung auf Datenträgern.
Nutzung in Online-Datenbanken, Social Media oder Archiven.
Jegliche Veränderung des Bildmaterials ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.
Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Die Einholung von Nutzungs- und Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden.
Ab dem Zeitpunkt der Lieferung ist der Kunde für die sachgemäße Verwendung des Bildmaterials verantwortlich.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung oder, falls nicht festgelegt, nach der Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Zusätzliche Kosten, wie Reisekosten, Modellhonorare oder Requisiten, gehen zu Lasten des Kunden.
Das Honorar ist spätestens bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Bei Teillieferungen wird anteilig abgerechnet.
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das Bildmaterial nicht genutzt wird.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen.
Bei unterlassenem oder fehlerhaftem Urhebervermerk wird ein Aufschlag von 100 % auf das Nutzungshonorar fällig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich und juristisch möglichst ähnliche Regelung ersetzt.
Die Lieferzeit der Bilder beträgt je nach Angebot und Verfügbarkeit 1-3 Wochen.
Bei Betriebsurlaub oder Krankheit kann sich die Frist entsprechend verlängern und wird in den Vorwegen vom Fotografen/Videografen klar kommuniziert.
Video Produktionen für Unternehmen oder Hochzeiten können je nach Umfang und Aufwand - und bis zur Übergabe des bearbeiteten und finalen Filmmaterials, zwischen 4 und 12 Wochen betragen.
RAW-Dateien werden bis zu zwei Jahre archiviert und sind nur für berechtigte Personen einsehbar.
Digitale Bilder werden als hochauflösende JPEG-Dateien geliefert. Nach Absprache auch in komprimierter Web-Größe. RAW-Dateien sind nur nach gesonderter Vereinbarung erhältlich und kostenpflichtig.
Die Auswahl der finalen Bilder erfolgt durch den Fotografen.
Luftbildaufnahmen mit einer Drohne sind nur in Bereichen möglich, wo das Fliegen mit einer Drohne rechtlich erlaubt ist.
Die Übergabe der fertigen und finalen Bilder erfolgt über eine passwortgeschützte Online-Galerie.