Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jochen Brunkhorst Fotografie

Stand: 01.01.2026


I. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Jochen Brunkhorst Fotografie.

  • Mit Annahme eines Angebots oder Nutzung des Bildmaterials gelten diese AGB als anerkannt.

  • Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

  • Ein Widerspruch gegen diese AGB muss schriftlich innerhalb von drei Werktagen erfolgen.

  • Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, ohne dass sie erneut ausdrücklich einbezogen werden müssen.


II. Auftragsproduktionen

  • Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenerhöhungen über 15 % werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

  • Überschreitet die Produktionszeit unverschuldet die vereinbarte Zeit, erfolgt eine zusätzliche Vergütung basierend auf dem Zeithonorar oder einer angemessenen Pauschalanpassung.

  • Drittleistungen können im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt werden.

  • Die Auswahl der finalen Aufnahmen erfolgt durch den Fotografen, sofern nicht anders vereinbart.

  • Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung keine Mängelrüge, gelten die Aufnahmen als abgenommen.

  • RAW-Daten verbleiben im Eigentum von Jochen Brunkhorst Fotografie. Der Kunde erhält final bearbeitete JPEG-Dateien (300 dpi oder vereinbarte Auflösung).


III. Überlassenes Bildmaterial

  • Diese AGB gelten für alle überlassenen Bilddateien, unabhängig von deren technischer Form.

  • Der Kunde erkennt das Urheberrecht gemäß §2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG an.

  • Vom Kunden beauftragte Konzepte oder Gestaltungsvorschläge sind gesondert zu vergüten, wenn nicht anders vereinbart.

  • Reklamationen zu Inhalt, Qualität oder Zustand müssen innerhalb von zwei Wochen schriftlich erfolgen; danach gilt das Material als vertragsgemäß.


IV. Nutzungsrechte

  • Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur vereinbarten Verwendung. Weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

  • Ausschließliche, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen sind gesondert zu vereinbaren.

  • Jede Nutzung über das vereinbarte Maß hinaus ist honorarpflichtig und bedarf schriftlicher Zustimmung, z. B.:

    • Zweitverwertung in Werbematerialien, Publikationen oder Sammelbänden

    • Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung

    • Speicherung, Digitalisierung oder Vervielfältigung

    • Nutzung in Online-Datenbanken, Social Media oder Archiven

  • Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.


V. Haftung

  • Der Fotograf haftet nicht für Verletzungen von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

  • Einholung von Nutzungs- und Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden.

  • Ab Lieferung ist der Kunde für die sachgemäße Verwendung verantwortlich.


VI. Honorare

  • Das Honorar richtet sich nach Vereinbarung oder nach der MFM-Bildhonorarübersicht.

  • Zusätzliche Kosten (Reisekosten, Modellhonorare, Requisiten) trägt der Kunde.

  • Das Honorar ist bei Ablieferung fällig; Teillieferungen, bzw. Anzahlungen werden anteilig abgerechnet.

  • Das Honorar ist auch bei Nichtnutzung des Materials in voller Höhe zu zahlen.


VII. Vertragsstrafe und Schadensersatz

  • Unberechtigte Nutzung oder Weitergabe zieht eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars nach sich.

  • Fehlender oder fehlerhafter Urhebervermerk zieht einen Aufschlag von 100 % des Nutzungshonorars nach sich.


VIII. Allgemeine Bestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand: Hamburg (bei Kaufleuten).

  • Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

  • Lieferzeiten für Bilder betragen 1–3 Wochen, je nach Umfang des Auftrages und Auslastung von Jochen Brunkhorst Fotografie, bei Betriebsurlaub oder Krankheit kann sich die Frist verlängern.

  • Videoproduktionen können je nach Umfang, sowie Auslastung von Jochen Brunkhorst Fotografie 2–12 Wochen dauern. Bei kleineren Produktionen wie z.B. Social Media oder Immobilien Kurzvideos 2 Tage bis ca. 2 Wochen.

  • RAW-Dateien werden bis zu zwei Jahre archiviert und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht.

  • Digitale Bilder werden als hochauflösende JPEG-Dateien geliefert; RAW-Dateien nur nach Vereinbarung und kostenpflichtig.

  • Die Auswahl der finalen Bilder erfolgt durch den Fotografen, ggf. Nach Absprache und Auswahl des Kunden.

  • Drohnenaufnahmen sind nur dort erlaubt, wo gesetzlich zulässig.

  • Übergabe erfolgt über eine passwortgeschützte Online-Galerie.

  • Online-Galerien stehen standardmäßig 1 Jahr zur Verfügung; Kunden werden vor Löschung informiert.


IX. Videografie-Spezifische Regelungen

  • Die vereinbarte Lieferung umfasst ein Endvideo (z. B. 60–90 Sekunden) in 4K-Auflösung oder in vereinbarten Formaten. Rohmaterial wird nur nach gesonderter Vereinbarung bereitgestellt und ist kostenpflichtig.

  • Die vereinbarte Drehzeit (On-Location) ist im Vertrag festgelegt; darüber hinausgehende Zeit wird nach Stundensatz berechnet.

  • Der Kunde erhält mindestens eine Abstimmungsrunde für Schnitt, Musik und Farbkorrektur; weitere Korrekturen werden gesondert berechnet.

  • Alle eingesetzten Musik- oder Soundeffekte sind lizenzfrei oder vom Kunden genehmigt; die Verantwortung für Rechte Dritter liegt beim Kunden.

  • Nutzungsrechte für Videos gelten analog zu Fotografie (§IV), jedoch auf Video-Inhalte bezogen. Weitergehende Nutzung ist honorarpflichtig.

  • Personenbezogene Daten, Unternehmensinhalte oder interne Abläufe dürfen ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht werden.

  • Für Drohnenaufnahmen gilt die Einhaltung gesetzlicher Drohnenrichtlinien; Genehmigungen liegen in der Verantwortung des Kunden.

  • Fertigstellung eines Videos hängt vom Umfang – sowie Auslastung von Jochen Brunkhorst Fotografie ab und kann 2–12 Wochen dauern; Verzögerungen werden rechtzeitig kommuniziert.

  • Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, gilt das Video als abgenommen.

  • Für die Verletzung von Rechten Dritter durch Personen, Musik, Marken oder Locations haftet der Kunde.