Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jochen Brunkhorst Fotografie
Stand: 01.01.2026
I. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Jochen Brunkhorst Fotografie.
Mit Annahme eines Angebots oder Nutzung des Bildmaterials gelten diese AGB als anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Ein Widerspruch gegen diese AGB muss schriftlich innerhalb von drei Werktagen erfolgen.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, ohne dass sie erneut ausdrücklich einbezogen werden müssen.
II. Auftragsproduktionen
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenerhöhungen über 15 % werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
Überschreitet die Produktionszeit unverschuldet die vereinbarte Zeit, erfolgt eine zusätzliche Vergütung basierend auf dem Zeithonorar oder einer angemessenen Pauschalanpassung.
Drittleistungen können im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt werden.
Die Auswahl der finalen Aufnahmen erfolgt durch den Fotografen, sofern nicht anders vereinbart.
Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung keine Mängelrüge, gelten die Aufnahmen als abgenommen.
RAW-Daten verbleiben im Eigentum von Jochen Brunkhorst Fotografie. Der Kunde erhält final bearbeitete JPEG-Dateien (300 dpi oder vereinbarte Auflösung).
III. Überlassenes Bildmaterial
Diese AGB gelten für alle überlassenen Bilddateien, unabhängig von deren technischer Form.
Der Kunde erkennt das Urheberrecht gemäß §2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG an.
Vom Kunden beauftragte Konzepte oder Gestaltungsvorschläge sind gesondert zu vergüten, wenn nicht anders vereinbart.
Reklamationen zu Inhalt, Qualität oder Zustand müssen innerhalb von zwei Wochen schriftlich erfolgen; danach gilt das Material als vertragsgemäß.
IV. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur vereinbarten Verwendung. Weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Ausschließliche, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen sind gesondert zu vereinbaren.
Jede Nutzung über das vereinbarte Maß hinaus ist honorarpflichtig und bedarf schriftlicher Zustimmung, z. B.:
Zweitverwertung in Werbematerialien, Publikationen oder Sammelbänden
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung
Speicherung, Digitalisierung oder Vervielfältigung
Nutzung in Online-Datenbanken, Social Media oder Archiven
Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.
V. Haftung
Der Fotograf haftet nicht für Verletzungen von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
Einholung von Nutzungs- und Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden.
Ab Lieferung ist der Kunde für die sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
Das Honorar richtet sich nach Vereinbarung oder nach der MFM-Bildhonorarübersicht.
Zusätzliche Kosten (Reisekosten, Modellhonorare, Requisiten) trägt der Kunde.
Das Honorar ist bei Ablieferung fällig; Teillieferungen, bzw. Anzahlungen werden anteilig abgerechnet.
Das Honorar ist auch bei Nichtnutzung des Materials in voller Höhe zu zahlen.
VII. Vertragsstrafe und Schadensersatz
Unberechtigte Nutzung oder Weitergabe zieht eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars nach sich.
Fehlender oder fehlerhafter Urhebervermerk zieht einen Aufschlag von 100 % des Nutzungshonorars nach sich.
VIII. Allgemeine Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand: Hamburg (bei Kaufleuten).
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.
Lieferzeiten für Bilder betragen 1–3 Wochen, je nach Umfang des Auftrages und Auslastung von Jochen Brunkhorst Fotografie, bei Betriebsurlaub oder Krankheit kann sich die Frist verlängern.
Videoproduktionen können je nach Umfang, sowie Auslastung von Jochen Brunkhorst Fotografie 2–12 Wochen dauern. Bei kleineren Produktionen wie z.B. Social Media oder Immobilien Kurzvideos 2 Tage bis ca. 2 Wochen.
RAW-Dateien werden bis zu zwei Jahre archiviert und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht.
Digitale Bilder werden als hochauflösende JPEG-Dateien geliefert; RAW-Dateien nur nach Vereinbarung und kostenpflichtig.
Die Auswahl der finalen Bilder erfolgt durch den Fotografen, ggf. Nach Absprache und Auswahl des Kunden.
Drohnenaufnahmen sind nur dort erlaubt, wo gesetzlich zulässig.
Übergabe erfolgt über eine passwortgeschützte Online-Galerie.
Online-Galerien stehen standardmäßig 1 Jahr zur Verfügung; Kunden werden vor Löschung informiert.
IX. Videografie-Spezifische Regelungen
Die vereinbarte Lieferung umfasst ein Endvideo (z. B. 60–90 Sekunden) in 4K-Auflösung oder in vereinbarten Formaten. Rohmaterial wird nur nach gesonderter Vereinbarung bereitgestellt und ist kostenpflichtig.
Die vereinbarte Drehzeit (On-Location) ist im Vertrag festgelegt; darüber hinausgehende Zeit wird nach Stundensatz berechnet.
Der Kunde erhält mindestens eine Abstimmungsrunde für Schnitt, Musik und Farbkorrektur; weitere Korrekturen werden gesondert berechnet.
Alle eingesetzten Musik- oder Soundeffekte sind lizenzfrei oder vom Kunden genehmigt; die Verantwortung für Rechte Dritter liegt beim Kunden.
Nutzungsrechte für Videos gelten analog zu Fotografie (§IV), jedoch auf Video-Inhalte bezogen. Weitergehende Nutzung ist honorarpflichtig.
Personenbezogene Daten, Unternehmensinhalte oder interne Abläufe dürfen ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht werden.
Für Drohnenaufnahmen gilt die Einhaltung gesetzlicher Drohnenrichtlinien; Genehmigungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
Fertigstellung eines Videos hängt vom Umfang – sowie Auslastung von Jochen Brunkhorst Fotografie ab und kann 2–12 Wochen dauern; Verzögerungen werden rechtzeitig kommuniziert.
Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, gilt das Video als abgenommen.
Für die Verletzung von Rechten Dritter durch Personen, Musik, Marken oder Locations haftet der Kunde.